Bildung und Teilhabe

Durch die staatlich geförderte Nachhilfe möchten wir Bildung und Teilhabe für jede*n möglich machen. Bildung ist ein Recht, welches allen zugutekommen sollte! Nachhilfe Scout bietet kostenlose Nachhilfe für Schüler und Schülerinnen nach Empfehlung vom Klassenlehrer*in.

 

Wer hat Anspruch auf Bildung & Teilhabe ?

      Wenn die Familie eine dieser Leistungen bekommt:
  • Arbeitslosengeld II ( Job Center ) oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag (KiZ) neben Kindergeld
  • Leistungen für Asylbewerber nach § 2 Asyl bLG
  • Rentengeld

Geförderte Nachhilfe auf einen Blick

  • Aufgrund der Einführung des Bildungspaketes müssen anspruchsberechtigte Personen keine Kosten für die Nachhilfeleistungen übernehmen.

  • Bist du interessiert an einer geförderten Nachhilfe, wende dich an uns.

  • Wir übernehmen den Antrag für dich! Dafür benötigen wir von dir die Bestätigung der Schule, dass du eine Lernförderung brauchst und dein Zeugnis.

  In unserem „4-Schritte-Plan“ siehst du den Ablauf des Antragsverfahrens:
 
Feststellung des Lernbedarfs

Der Lernförderungsbedarf wird meist durch die Eltern oder die Lehrkräfte festgestellt. Bestätigt dein*e Lehrer*in die Lernförderung, dann soll der oder die Lehrer*in deine aktuelle Fachnote, sowie das Formular „Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung” abgeben.

 

Antragstellung

Anschließend wird der Antrag von uns gestellt. Dabei müssen wir das Formular der Lehrkraft einreichen, sowie den Grundantrag und bei Bedarf weitere Nachweise, wie beispielsweise dein letztes Zeugnis. Damit wir den Antrag für dich übernehmen können, benötigen wir eine Vollmacht von dir.

 

Erhalt der Lernförderung

Sobald der Antrag eingereicht und von der Behörde bestätigt worden ist, kann die Lernförderung losgehen. Du wirst von der Behörde einen sogenannten „Lernfördergutschein“ erhalten. Auf diesem ist der Gültigkeitszeitraum der geförderten Nachhilfe angegeben, sowie das Fach und die Anzahl der Zeitstunden.

 

Folgeantrag

Wenn du nach Ablauf der Förderzeit merkst, dass weiterhin ein Förderbedarf besteht, kann ein Folgeantrag gestellt werden. Dafür muss die Lehrkraft den Förderbedarf bestätigen und anschließend stellen wir einen erneuten Antrag bei der Behörde.

 

Unsere Leitlinien

– Der oder die einzelne Schüler*in steht im Mittelpunkt

– Wir achten auf die Qualität des Nachhilfeunterrichts

– Nachhilfelehrer*in und Schüler müssen zusammenpassen

– Die Eltern dürfen mit ihren Sorgen um ihre Kinder nicht alleine gelassen werden

Anfrage Formular

Wie läuft Bildung und Teilhabe ?

Der Lernförderungsbedarf wird meist durch die Eltern oder die Lehrkräfte festgestellt. Die Schüler*innen können aber auch selbst merken, dass sie Nachhilfe benötigen.

Bestätigt dein*e Lehrer*in die Lernförderung, dann muss sie deine aktuelle Fachnote, sowie das Formular „Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung” abgeben, welches deinem Antrag beigefügt wird.

 

Anschließend wird von uns der Antrag gestellt. Dabei müssen wir das Formular der Lehrkraft einreichen, sowie den Grundantrag und bei Bedarf weitere Nachweise, wie beispielsweise dein letztes Zeugnis. Damit wir den Antrag für dich übernehmen können, benötigen wir eine Vollmacht von dir.

Sobald der Antrag eingereicht und von der Behörde bestätigt worden ist, kann die Lernförderung losgehen. Du wirst von der Behörde einen sogenannten „Lernfördergutschein“ erhalten. Auf diesem ist der Gültigkeitszeitraum der geförderten Nachhilfe angegeben, sowie das Fach und die Anzahl der Zeitstunden.

Wenn du nach Ablauf der Förderzeit merkst, dass weiterhin ein Förderbedarf besteht, kann ein Folgeantrag gestellt werden. Dafür muss die Lehrkraft den Förderbedarf bestätigen und anschließend stellen wir einen erneuten Antrag bei der Behörde.

Wir schicken regelmäßige Berichte über die Nachhilfe Stunden und die Ziele der Nachhilfe an Eltern und/oder die Lehrer*innen nach der Zusstimmung von Eltern.